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Einkaufsbedingungen

APPLIED PLASTICS LLC
EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN. Applied Plastics LLC („Applied“) erklärt sich bereit, dem Käufer die Dienstleistungen/Services, Teile oder Produkte (zusammenfassend als „Produkte“ bezeichnet) zu verkaufen, die in der Bestellung des Käufers (die „Bestellung“) aufgeführt sind. Applied lehnt hiermit ausdrücklich alle Bedingungen des Auftrags ab, die von den hierin (der „Vertrag“) enthaltenen Bedingungen abweichen oder diese ergänzen. Weder die Lieferung der Produkte durch Applied noch andere Handlungen, Verhaltensweisen oder Leistungen stellen eine Anerkennung von Bedingungen dar, die von den hierin enthaltenen Bedingungen abweichen oder diese ergänzen. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die hierin enthaltenen Bedingungen durch die schriftliche Bestätigung der Preisangebotsnummer von Applied (das „Angebot“) oder die Auftragsbestätigung auf der Bestellung oder durch eine andere Erklärung oder E-Mail oder eine Verhaltens- oder Handlungsweise oder einen Geschäftsablauf, die/der nach geltendem Recht eine Annahme darstellt, einschließlich des Versäumnisses, den Bedingungen dieses Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu widersprechen, oder durch die Annahme der Produkte akzeptiert hat.

2. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

A. Preise und Anpassungen. Sofern nicht anders schriftlich von Applied vereinbart, gelten die Preise für die Produkte („Kaufpreis“) nur für Produkte, deren geplanter Versand innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Datum des Angebots liegt.

B. Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders schriftlich von mit Applied vereinbart, ist die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum in voller Höhe fällig. Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen für „zurückgehaltene Bestellungen“ werden die Rechnungen nach der Lieferung des Produkts an den Käufer oder dessen Vertreter ausgestellt. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechnungen ohne Recht auf Aufrechnung zu bezahlen, unabhängig davon, ob es sich um Komplett- oder Teillieferungen handelt und ungeachtet von Streitigkeiten in Bezug auf andere Rechnungen.

C. Kreditbedingungen und Kreditinformationen. Applied behält sich das Recht vor, die Kreditbedingungen für den Käufer jederzeit zu ändern oder zu widerrufen, den Versand der Produkte an den Käufer zurückzuhalten oder auf Nachnahmebasis zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich, Applied von Zeit zu Zeit auf Anfrage Bonitätsinformationen und Kreditreferenzen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer versichert hiermit gegenüber Applied, dass er nicht zahlungsunfähig ist (im Sinne von § 1-201(23) des Uniform Commercial Code). Der Käufer verpflichtet sich, Applied schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Käufer vor der Zahlung des Kaufpreises zahlungsunfähig wird. Die Annahme der Produkte durch den Käufer stellt eine schriftliche Bestätigung der Zahlungsfähigkeit des Käufers zum Zeitpunkt der Lieferung dar.

D. Gebühr für Zahlungsverzug. Für alle Beträge, die bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, wird eine Mahngebühr in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) des fälligen Betrags pro Monat bzw. des höchsten gesetzlich zulässigen Satzes erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Applied behält sich das Recht vor, die Herstellung und den Versand der verbleibenden Produkte zurückzuhalten, bis die Zahlung für diese oder eine andere Bestellung eingegangen ist.

E. Umsatz- und ähnliche Steuern; Versandkosten; Versicherung. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, zahlt der Käufer alle Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnliche Steuern sowie alle Versand-, Liefer- und damit verbundenen Versicherungskosten, die für die Produkte anfallen. Anstelle bestimmter Steuerzahlungen kann der Käufer Applied eine für die Steuerbehörden akzeptable Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegen. Der Käufer verpflichtet sich, Applied die Beträge zu erstatten, die Applied im Namen des Käufers verauslagt.

F. Zurückgehaltene Bestellungen. Wenn der Käufer Applied auffordert, die Lieferung von Produkten zurückzuhalten, kann Applied nach eigenem Ermessen dem Käufer die Rechnung zum ursprünglichen Lieferdatum der Produkte oder zu dem Datum, an dem die Produkte tatsächlich versandt werden, ausstellen.

G. Stornierung. Der Käufer kann einen Auftrag nur dann ganz oder teilweise stornieren, wenn er Applied den vollen Preis für alle fertigen Produkte zahlt und auch für alle Kosten und Ausgaben aufkommt, die Applied entstanden sind (z. B. Rohstoffe, unfertige Erzeugnisse, Fertigwarenbestände, nicht abgeschriebene Werkzeuge, Arbeitsaufwand, Abwicklung, Gemeinkosten und alle anderen Ausgaben oder Kosten, die Applied im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Produkten entstanden sind), wie von Applied angemessen festgesetzt zuzüglich einer Stornierungsgebühr von fünfzehn Prozent (15 %) der stornierten Auftragssumme.

3. VERSAND, LIEFERUNG, EIGENTUM UND ABNAHME

A. Versand. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgen alle Verkäufe und Lieferungen FOB EXW. Applied verpackt die Produkte für den Massenversand in Übereinstimmung mit handelsüblichen Praktiken, es sei denn, der Käufer hat Applied Verpackungs- und Versandspezifikationen als Teil der Käuferanfrage zur Verfügung gestellt und diese Spezifikationen wurden von Applied schriftlich akzeptiert. Im Falle, dass Applied den Versand übernimmt, sofern auf der Bestellung nichts anderes angegeben ist, gilt Folgendes: (i) Applied kann nach eigenem Ermessen einen Spediteur auswählen; (ii) Applied kann nach eigenem Ermessen eine Versicherung für die versendeten Produkte abschließen; (iii) die Transportversicherung (falls erforderlich) und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers; (iv) der Spediteur gilt als Beauftragter des Käufers, und der Käufer macht alle Ansprüche in Bezug auf Transportschäden gegenüber dem verantwortlichen Spediteur geltend; und (v) das Eigentum und das Verlustrisiko an den Produkten gehen auf den Käufer über, wie in Abschnitt 3B vorgesehen.

B. Lieferzeitplan. Der in diesem Vertrag angegebene Lieferzeitplan ist nur eine Schätzung auf der Grundlage der vorherrschenden Bedingungen. Die Nichteinhaltung des Lieferzeitplans durch Applied stellt keinen Vertragsbruch dar und begründet keinen Klagegrund zugunsten des Käufers. Die Termine für die Fertigstellung der Produkte hängen vom rechtzeitigen Eingang des technischen Auftrags, der Anzahlung und der Vorlage vollständiger Informationen ab und entsprechen der bestmöglichen Schätzung von Applied.

C. Abgaben und Gebühren. Anfallende Versandkosten, Steuern und Abgaben werden dem Empfänger in Rechnung gestellt.

D. Eigentum an den Produkten, Verlustrisiko. Das Eigentum an den Produkten und das Verlust- oder Beschädigungsrisiko gehen auf den Käufer über, sobald die Produkte an einen gewöhnlichen Spediteur oder an einen vom Käufer oder von Applied benannten privaten Spediteur am Werk von Applied zum Versand an den vom Käufer benannten Lieferort übergeben werden. Lehnt der Käufer vertragsgemäß erworbene Produkte ab, wird das Risiko für diese Produkte erst dann verlagert, wenn sie gemäß den schriftlichen Anweisungen von Applied frachtfrei an Applied zurückgeschickt und von Applied entgegengenommen werden.

E. Prüfung und Abnahme. Der Käufer hat alle Produkte bei Erhalt zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Produkte akzeptiert hat und auf alle Ansprüche wegen Fehlmengen oder sonstiger Nichtübereinstimmung der Produkte mit den bestellten Produkten verzichtet, es sei denn, der Käufer teilt Applied innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung der Produkte an den Käufer oder den Vertreter des Käufers schriftlich mit, dass die Produkte nicht den Anforderungen entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mitteilungen über Fehlmengen, falsche Teile oder Unstimmigkeiten zwischen der Lieferung und dem beigefügten Lieferschein oder der Rechnung. Die Annahme ist unwiderruflich und ein versuchter Widerruf hat keinerlei Wirkung.

F. Nacherfüllung bei mangelhafter Lieferung. Der Käufer räumt Applied hiermit das Recht ein, eine mangelhafte Lieferung der Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Käufer Applied schriftlich über eine solche mangelhafte Lieferung informiert hat, nachzuerfüllen. Dieses Recht auf Nacherfüllung gilt zusätzlich zu jedem anderen Recht auf Nacherfüllung, das Applied nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zusteht.

G. Höhere Gewalt. Applied haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferungen der Produkte oder andere Nichterfüllungen, die ganz oder teilweise durch Zufälligkeiten oder Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Applied verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen einer Regierung oder einer Behörde oder Unterabteilung davon, Brand, Streiks, Krieg, Maschinenbruch; Ausfall eines Kommunikations- oder Internetanbieters; Transportverzögerungen; Mangel an oder Unfähigkeit zur Beschaffung von Arbeitskräften, Treibstoff, Energie, Werkstoffen oder Vorräten zu angemessenen Preisen oder aus regulären Quellen; Unruhen oder Handlungen eines Staatsfeindes; terroristische Handlungen; und alle bestehenden oder zukünftigen Gesetze oder Vorschriften, deren Einhaltung Applied nach eigenem Ermessen als seine gesetzliche Pflicht erachtet. Sollte einer der vorgenannten Fälle eintreten, ist Applied berechtigt, die verfügbaren Produkte nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Käufer auf seine Kunden zu verteilen.

4. KÄUFERGEWÄHRLEISTUNG. Für vom Käufer gelieferte Werkstoffe, Entwürfe und/oder Spezifikationen für die Produkte sichert der Käufer zu und gewährleistet, dass (i) er über alle geistigen Eigentumsrechte verfügt, die für die vorgesehene Verwendung aller Entwürfe, Werkstoffe, Teile und Komponenten, die der Käufer Applied liefert, notwendig oder angemessen sind, (ii) er alle Tests durchgeführt hat, die er für notwendig und sinnvoll erachtet, um sicherzustellen, dass die aus den Werkstoffen und Spezifikationen herzustellenden Produkte ihren beabsichtigten Zweck erfüllen, und (iii) alle vom Käufer gelieferten Werkstoffe von geeigneter Qualität sind, um eine effiziente Herstellung der Produkte zu ermöglichen. Der Käufer allein ist dafür verantwortlich, seine eigenen klinischen Tests und sonstigen Studien durchzuführen, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte und ihre Eignung für die Verwendung in ihrer spezifischen medizinischen Anwendung zu bestimmen, und muss seine eigene unabhängige Bewertung und Beurteilung der genannten klinischen Tests und Studien in Bezug auf die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte vornehmen. Der Käufer allein ist dafür verantwortlich, dass die Produkte für die vorgesehene Verwendung im fertigen Medizinprodukt des Käufers geeignet sind und dass alle behördlichen Genehmigungen eingeholt werden, die auf den Märkten, auf denen das Medizinprodukt des Käufers verkauft oder verwendet werden soll, erforderlich sind, einschließlich und ohne Einschränkung: Sicherstellen, (a) dass das Produkt die einschlägigen Biokompatibilitätsanforderungen erfüllt und auch sonst für die vorgesehene Endanwendung sicher ist, (b) dass es wie vom Hersteller vorgesehen funktioniert, (c) dass es für die vorgesehene Endanwendung geeignet ist, und (d) dass es alle geltenden gesetzlichen Anforderungen der Gerichtsbarkeit, in der es in Verkehr gebracht wird, erfüllt, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die der U. S. Food and Drug Administration.

5. EINSCHRÄNKTE GARANTIE VON APPLIED, GARANTIEAUSSCHLUSS UND SCHADENSERSATZBESCHRÄNKUNG BEI VERLETZUNG DER GARANTIE

A. Eingeschränkte Garantie für den Käufer. Applied garantiert dem Käufer, dass jedes Produkt zum Zeitpunkt der Herstellung den schriftlichen Plänen, Entwürfen und Spezifikationen, die zwischen Applied und dem Käufer vereinbart wurden („Spezifikationen“), sowie allen mit den Produkten gelieferten Konformitätszertifikaten entspricht; diese Garantie gilt jedoch nicht, wenn die Nichterfüllung der Spezifikationen durch die Produkte nicht auf Handlungen oder Unterlassungen von Applied zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Probleme, die ganz oder teilweise durch: (i) Verwendung, Handhabung, Versand, Betrieb, Änderung, Wartung, Zusammenbau oder Lagerung durch eine andere Partei als Applied; (ii) Fahrlässigkeit durch eine andere Partei als Applied; (iii) Reparaturen oder Änderungen, die von einer anderen Partei als Applied oder einer von Applied schriftlich autorisierten Partei durchgeführt wurden; (iv) Verwendung auf eine andere Art und Weise oder in einem anderen Verfahren als dem, für das das Produkt bestimmt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf chirurgische Implantation in den Körper oder Verwendung für andere Produkte, bei denen ein Versagen des vertragsgegenständlichen Produkts zu Verletzungen oder zum Tod führen könnte; und (v) Verwendung durch eine andere Person als geschultes medizinisches Personal, das auf Anordnung eines Arztes handelt. Ein angeblicher Verstoß gegen diese eingeschränkte Garantie ist Applied gemäß den Anforderungen von Abschnitt 11A unverzüglich mitzuteilen, andernfalls wird ein entsprechender Anspruch für immer aufgegeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, eigene klinische Tests und andere Studien durchzuführen, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte zu bestimmen, und nimmt seine eigene unabhängige Bewertung dieser klinischen Tests vor.

B. Eingeschränkte Gewährleistungsansprüche des Käufers. Die Parteien vereinbaren für den Fall, dass ein vertragsgegenständliches Produkt die in Abschnitt 5A beschriebene Garantie nicht erfüllt, dass Applied für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Lieferdatum nach eigenem Ermessen alle defekten Teile des Produkts repariert oder ersetzt. Dieser Rechtsbehelf soll der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers im Rahmen dieses Vertrags sein. Sollte dieser einzige und ausschließliche Rechtsbehelf jedoch seinen wesentlichen Zweck verfehlen, wird Applied dem Käufer den Kaufpreis abzüglich des angemessenen Wertes der Nutzung des Produkts durch den Käufer zurückerstatten. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass Applied unabhängig von der Zweckverfehlung des einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfs nicht für Folgeschäden jeglicher Art haftet. Die Parteien beabsichtigen den Ausschluss von Folgeschäden als eigenständige Vereinbarung neben dem hierin vereinbarten einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf.

C. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 5A OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN GIBT APPLIED KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN UND LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GARANTIEN FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR ODER DER HANDELSGEWOHNHEIT ERGEBEN.

7. SCHADLOSHALTUNG. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, Applied, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer, Vertreter und Agenten zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten für (i) jede angebliche oder tatsächliche Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter und für alle Verluste, Haftungen, Schäden, Schulden, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Rechts- und Buchhaltungsgebühren und Auslagen), die sich aus einem Verletzungsanspruch ergeben oder damit in Zusammenhang stehen (ii) die missbräuchliche Verwendung von Entwürfen, Werkstoffen, Teilen, Komponenten oder Produkten (zusammenfassend als „Komponenten“ bezeichnet) oder die nicht bestimmungsgemäße Leistung der Komponenten, einschließlich der Komponenten, die nicht den Spezifikationen entsprechen, sei es gemäß Mitteilung von Applied oder aus anderer Quelle, und der Käufer beschließt, sie so zu verwenden, wie sie sind, und (iii) alle Personenschäden (einschließlich Tod) oder Sachschäden, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben. Mit Ausnahme der Haftung von Applied im Rahmen dieses Vertrages für Angelegenheiten, die unter die Gewährleistung von Applied in Abschnitt 5A fallen, ist der Käufer in vollem Umfang und allein für das Produkt und die Folgen einer Implementierung, eines Verkaufs oder einer Verwendung des Produkts durch den Käufer oder andere Personen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften und Ansprüche Dritter, die aus einer solchen Implementierung, einem solchen Verkauf oder einer solchen Verwendung entstehen. Alle Entschädigungsverpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag bestehen über die Lieferung der Produkte, die Zahlung des Kaufpreises dafür und die Beendigung dieses Vertrags hinaus.

8. NICHTEINHALTUNG. Es liegt eine Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Käufer vor, wenn dieser (i) einen Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder wenn Applied Kenntnis von Tatsachen oder Ereignissen erhält, die Applied begründete Zweifel an der finanziellen Fähigkeit des Käufers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag geben, (ii) eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht einhält oder (iii) ein freiwilliges Verfahren nach dem Konkurs-, Insolvenz- oder Zwangsverwaltungsrecht einleitet bzw. wenn ein solches Verfahren gegen den Käufer eingeleitet wird. Bei einer Nichteinhaltung durch den Käufer kann Applied zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die hierin oder durch Gesetz oder Billigkeitsrecht vorgesehen sind, von allen folgenden Rechtsmitteln Gebrauch machen: (a) alle Sendungen auszusetzen oder auf dem Transportweg zu stoppen, unabhängig davon, ob dies vertragsgemäß ist oder nicht; (b) alle Rechte eines Sicherungsnehmers auszuüben; oder (c) alle vom Käufer geschuldeten Beträge für sofort fällig und zahlungspflichtig zu erklären. Sollte sich Applied dafür entscheiden, die Produkte zurückzunehmen, muss der Käufer Applied gestatten, alle Räumlichkeiten, in denen sich die Produkte befinden, mit oder ohne gerichtliches Verfahren zu betreten, um diese zu entfernen und in Besitz zu nehmen. Eine Vorankündigung von zehn (10) Tagen über eine beabsichtigte Veräußerung der zurückgenommenen Produkte gilt als angemessen. Alle Rechtsmittel von Applied sind kumulativ und nichtexklusiv. Darüber hinaus hat der Käufer Applied alle Kosten zu erstatten, die durch die Nichteinhaltung durch den Käufer entstanden sind, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Rechtskosten.

9. EINSCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL. IN KEINEM FALL HAFTET APPLIED GEGENÜBER EINER PERSON FÜR SCHADENSERSATZ, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PERSONEN- UND SACHSCHÄDEN, GERÄTESCHÄDEN, GEWINN- ODER EINKOMMENSVERLUSTE ODER GESCHÄFTSVERLUSTE, KAPITALKOSTEN, ANSCHAFFUNGSKOSTEN, RÜCKRUFKOSTEN ODER KOSTEN FÜR ERSATZWAREN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS EINER GARANTIE ODER EINEM ANDEREN VERTRAG, AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN ERGEBEN. DARÜBER HINAUS HAFTET DER AUFTRAGNEHMER IN KEINEM FALL FÜR BETRÄGE, DIE ÜBER DEN PREIS EINES BESTIMMTEN PRODUKTS, DAS AUF DER BESTELLUNG ANGEGEBEN IST UND GEGENSTAND EINER STREITIGKEIT IST, HINAUSGEHEN. DER KÄUFER VERZICHTET AUSDRÜCKLICH AUF EIN SICHERHEITSINTERESSE ODER EIN ANDERES PFANDRECHT AN ZURÜCKGEWIESENEN PRODUKTEN.

10. GEISTIGES EIGENTUM. Der Käufer erkennt an, dass das geistige Eigentum von Applied (wie nachstehend definiert) das alleinige und ausschließliche Eigentum von Applied bleibt und dass alle Rechte, Ansprüche und Anteile an dem geistigen Eigentum von Applied ausschließlich bei Applied liegen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass Applied im Bereich der Konstruktion, der Entwicklung, der Herstellung, der Prototypenerstellung und der Montage von Metall- und Kunststoffkomponenten für spezialisierte medizinische Geräte tätig ist und dass Applied für sich selbst oder andere Personen Produkte oder andere Gegenstände entwickeln kann, die in ihrer Struktur, ihrer Funktionalität oder sowohl in ihrer Struktur als auch in ihrer Funktionalität mit den vertragsgegenständlichen Produkten identisch oder ähnlich sind. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es Applied, seinen Mitarbeitern und Vertretern freisteht, ihre allgemeinen Fähigkeiten, ihr Know-how und ihre Fachkenntnisse zu nutzen und einzusetzen sowie alle allgemeinen Ideen, Konzepte, Know-how, Methoden, Techniken, Prozesse oder Fähigkeiten, die sie im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen für den Käufer erworben oder erlernt haben, zu nutzen, offenzulegen und einzusetzen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Applied ähnliche Dienstleistungen für Dritte mit demselben Personal erbringen kann, das Applied für die Erbringung von Dienstleistungen für den Käufer im Rahmen dieses Vertrags einsetzt. Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet der Begriff „geistiges Eigentum von Applied“ Erfindungen, Verbesserungen, Entwicklungen oder Innovationen (einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken und Geschäftsgeheimnissen und des damit verbundenen Know-hows) und andere kreative Werke (unabhängig davon, ob sie patentierbar, urheberrechtlich schützbar oder anderweitig unter allen Rechtstheorien auf Bundes- oder Landesebene schutzwürdig sind, z.B., unlauterer Wettbewerb, konzipiert oder realisiert), Know-how, technische Informationen, Anmeldungen, anhängige Patentanmeldungen, Teilunganmeldungen, Fortsetzungen und Teilfortsetzungen, eingetragene und nicht eingetragene Urheberrechte sowie alle damit verbundenen Geschäfts- und Firmenwerte, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Lieferantenlisten, Herstellungsmethoden und -prozesse und alle anderen für diese Bedingungen relevanten Informationen, die Eigentum von Applied sind oder von Applied während der Laufzeit dieses Vertrags entwickelt werden.

11. DIVERSES

A. Rückgaberecht. Wenn eines der Produkte nicht unter die in Abschnitt 5A genannte eingeschränkte Garantie fällt, kann der Käufer die Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an Applied zurücksenden, um sie nach Wahl von Applied zu reparieren, zu ersetzen oder eine entsprechende Gutschrift zu erhalten. Darüber hinaus wird Applied, vorbehaltlich der hier genannten Bedingungen, die Rücksendung der Produkte an Applied kostenlos vornehmen.

B. Aufzeichnungen. Applied bewahrt Aufzeichnungen in Bezug auf die Herstellung der Produkte mindestens sieben Jahre nach dem Datum der Herstellung des letzten Produkts im Rahmen eines Auftrags auf, es sei denn, es wurde mit dem Käufer schriftlich eine andere Aufbewahrungsfrist vereinbart. Applied behält sich das Recht vor, Unterlagen in elektronischer Form aufzubewahren.

C. Abtretung; Vollständigkeit der Vereinbarung. Der Käufer darf diese Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Applied abtreten. Applied ist berechtigt, diese Bedingungen ganz oder teilweise an eine Tochtergesellschaft von Applied oder an eine Partei abzutreten, die das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts von Applied erwirbt (sei es durch Verkauf von Vermögenswerten, Fusion, Konsolidierung, Umstrukturierung oder eine andere Form der Transaktion), ohne dass der Käufer dem vorher schriftlich zustimmen muss. Diese Bedingungen stellen die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen Applied und dem Käufer in Bezug auf den Kauf von Produkten durch den Käufer dar und ersetzen alle früheren oder späteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die von den hierin enthaltenen Bedingungen abweichen oder diese ergänzen, es sei denn, Applied hat diesen Bedingungen in einem unterzeichneten Schreiben zugestimmt, das sich ausdrücklich auf diesen Vertrag mit der Angebotsnummer bezieht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen eines Auftrags und des vorliegenden Vertrags sind die Bedingungen des vorliegenden Vertrags maßgeblich.

D. Änderungen und Verzicht. Ergänzungen oder Änderungen zu diesem Vertrag sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt und von allen Parteien (im Falle von Ergänzungen oder Änderungen) oder von der Partei, die dadurch belastet wird (im Falle von Verzichtserklärungen), unterzeichnet wurden. Jeder Verzicht ist auf den Umstand oder das Ereignis beschränkt, auf den/das in der schriftlichen Verzichtserklärung ausdrücklich Bezug genommen wird, und gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bedingung oder auf denselben Umstand oder dasselbe Ereignis bei einem erneuten Auftreten. Es wird nicht davon ausgegangen, dass Applied auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder auf ein Applied zur Verfügung stehendes Rechtsmittel verzichtet, es sei denn, es liegt ein schriftliches Dokument vor, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Applied unterzeichnet ist.

E. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien und alle Fragen im Zusammenhang mit der Gültigkeit, der Auslegung und der Durchsetzung dieses Vertrages sowie mit Abhilfemaßnahmen, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Vertrag selbst oder aus angeblichen außervertraglichen Handlungen, Interaktionen oder Tatsachen vor oder nach dem Zustandekommen des Vertrages ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, Falschdarstellung, Fahrlässigkeit oder andere angebliche unerlaubte Handlungen oder Vertragsverletzungen, unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und die Rechte und Pflichten der Parteien werden nach diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt, ungeachtet der Rechtstheorie, auf der diese Angelegenheit beruht, und unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit ergeben oder sich darauf beziehen, erklärt sich jede Partei mit der persönlichen Zuständigkeit des Commonwealth of Massachusetts einverstanden.

F. Export-Compliance. Die Produkte werden durch Applied ausschließlich in den USA verkauft und versandt. Der Käufer ist der eingetragene Importeur und muss alle Gesetze und Vorschriften des Ziellandes einhalten, wenn die Lieferung außerhalb der Vereinigten Staaten erfolgt. Applied verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren US-Ausfuhrbestimmungen und -gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das U.S. Treasury Office of Foreign Asset Control („OFAC“), das U.S. State Department Directorate of Defense Trade Controls („DDTC“) und das U.S. Commerce Department Bureau of Industry and Security („BIS“). Applied verkauft oder versendet keine Produkte, die gemäß den Export Administration Regulations verboten sind, an Personen oder Organisationen, die vom BIS identifiziert wurden. Darüber hinaus verbietet Applied die Wiederausfuhr, Vermittlung oder Umladung seiner Produkte oder Dienstleistungen an Personen, Organisationen oder Länder, die von der OFAC, BIS oder DDTC verboten sind. Der Käufer verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung derartige Gesetze und Bestimmungen. Der Käufer erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, alle erforderlichen Lizenzen für die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einfuhr einzuholen. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass er nicht auf der OFAC-Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“, der BIS-Liste der „Denied Persons/Entities“ oder der DDTC-Liste der „Debarred Parties“ steht oder anderweitig vom Kauf der Waren oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ausgeschlossen ist. Der Käufer ist verpflichtet, Applied unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er ausgeschlossen, suspendiert oder zum Ausschluss vorgeschlagen wird.

G. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Gerichts für nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung von diesem Vertrag abgetrennt und hat keinen Einfluss auf die Auslegung oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Applied Plastics/25 Endicott Street/Norwood, MA 02062, USA 05/2019

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